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FAQs

Mein Kind kommt nächsten Herbst in die Schule. Was muss ich tun?

Im Grunde genommen nichts - außer abwarten. Sie erhalten vor Weihnachten oder spätestens Anfang/Mitte Jänner ein Schreiben von der Schule, in dem Sie über alle weiteren Schritte informiert werden. 

Siehe: Informationen rund um die Schuleinschreibung 

Gibt es eine Nachmittagsbetreuung?

Ja, in der VS St. Andrä-Höch gibt es eine Ganztagesschule in getrennter Abfolge. Das bedeutet, dass die Kinder gemeinsam nach dem Unterricht essen, am Nachmittag die Aufgabe erledigen und miteinander spielen. Bis 17.00 Uhr können die Kinder am Nachmittag betreut werden.

Siehe: GTS - ganztägige Schulform

Was darf ich unter der Abkürzung GTS verstehen?

GTS bedeutet Ganztägige Schulform. Eine GTS besteht aus Lernzeiten (gegenstandsbezogen oder individuell) sowie Freizeit. Die Lernzeiten werden von Lehrpersonen betreut, das Essen und die Freizeit von einer Freizeitpädagogin.

Siehe: GTS - ganztägige Schulform

Wie lange werden die Kinder in der GTS betreut?

Die Kinder werden bis 17:00 Uhr betreut.

Gibt es in der GTS eine Anwesenheitspflicht?

Ja, aber Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind ab 16:00 Uhr abzuholen.

Muss mein Kind alle 5 Tage in der Woche die GTS besuchen?

Nein, Sie können Ihr Kind für einzelne Tage anmelden. Sie müssen allerdings bis Freitag der Vorwoche die Tage der Folgewoche bei der Freizeitpädagogin bekannt geben.

Wie kann ich mein Kind zur GTS anmelden?

Die Anmeldung zur GTS (ganztägige Schulform) erfolgt über die Gemeinde St. Andrä-Höch.

Kann mein Kind mit dem Bus in die Schule fahren?

Grundsätzlich ja. 

Es gibt zwei unterschiedliche Organisationsformen vom Schulbus (wiederum abhängig von Ihrem Wohnort): Entweder kann Ihr Kind mit dem Gemeindebus fahren oder es fährt mit dem Linienbus (Koller). Für den Linienbus benötigt Ihr Kind einen Busschein (über die Schule erhältlich), der von Ihnen ausgefüllt und von der Schule bestätigt wird. Für den Gemeindebus melden Sie Ihr Kind bitte beim Gemeindeamt St. Andrä-Höch an. 

Wann beginnt der Unterricht?

Der Unterricht startet um 07:45 Uhr.

Wann beginnt bzw. endet die Aufsichtspflicht in der Schule?

Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen beginnt eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn (07:30 Uhr) und endet, wenn das Kind in die GTS wechselt oder die Garderobe in Richtung nach Hause verlässt.

Ab wann kann mein Kind in die Schule?

Die Garderobe ist geöffnet, spätestens wenn die erste Lehrperson das Schulhaus betritt. Die Garderobe darf von den Kindern genutzt werden. 

Eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn, also ab 07:30 Uhr dürfen die Kinder in die Klassen.

In welchen Bereichen dürfen sich die Kinder vor und nach dem Unterricht aufhalten?

Die Kinder warten im Schulhof oder in der Garderobe auf den Einlass. 

Was, wenn mein Kind in der Früh aufs Klo muss?

Die Türen ins Schulhaus sind aufgesperrt. Ihr Kind kann selbstverständlich die Toilette benützen.

Was, wenn mein Kind in der Früh Hilfe braucht?

Die Kinder dürfen ins Schulhaus und können sich so Hilfe bei den Lehrpersonen organisieren.

Wie lange hat mein Kind Unterricht?

Die Kinder haben entweder vier Stunden oder fünf. Das heißt, dass die Kinder entweder um 11:40 Uhr Unterrichtsschluss haben oder um 12:35 Uhr. 

Hat mein Kind genügend Pausen?

Nach den ersten zwei Unterrichtseinheiten (Block bis 09:30 Uhr) gibt es die erste längere Pause (15 Minuten) zum Jausnen. Nach der dritten Stunde (10:30 Uhr) gehen alle Kinder - wenn es das Wetter zulässt - in den Schulhof zur bewegten Pause (20 Minuten). Es stehen den Kindern Pausenspiele zur Verfügung. Das Ziel ist es, dass die Kinder sich bewegen, miteinander spielen und frische Luft schnappen. 

Hat mein Kind wohl die Möglichkeit, genug zu trinken?

Ja. Jedes Kind hat einen Trinkbecher und darf so oft Wasser trinken, so oft es will - auch in den Unterrichtszeiten. 

Mein Kind möchte kein Wasser trinken, es möchte Saft. Kann ich meinem Kind eine Trinkflasche mit dem Getränk seiner Wahl mitgeben?

Nein. Wir legen Wert darauf, dass unsere Schülerinnen und Schüler Wasser trinken. Trinkflaschen stören am Arbeitsplatz und erhöhen unnötig das Gewicht der Schultasche. Wenn Sie allerdings der Meinung sind, dass Ihr Kind auf dem Schulweg eine Trinkflasche benötigt, so liegt das ganz in Ihrem Ermessen.

Wird die Jause meines Kindes kontrolliert, ob sie wohl gesund ist?

Nein. Die Wahl der Jause Ihres Kindes liegt in Ihrem Ermessen. 

Es kann sein, dass im Rahmen des Unterrichts (Gesundheitsförderung, Umweltbildung) die Jause der Kinder besprochen wird. 

Mein Kind ist krank. Muss ich das melden?

Wir bitten darum, im Krankheitsfall Ihr Kind im SchoolUpdate (= elektronisches Elternheft) krankzumelden.

Mein Kind muss zum Arzt. Muss ich das melden?

Ja, bitte. Abwesenheiten müssen immer mit der Schule kommuniziert werden. Wir bitten höflichst darum, Arzttermine - wenn möglich - außerhalb der Unterrichtszeit anzusetzen. 

Ich möchte kurz mit der Lehrperson sprechen. Wann ist das möglich?

Die Lehrpersonen haben Sprechstunden: Kontaktaufnahme mit der Lehrperson

Für einen Termin innerhalb der Sprechstunde reicht ein kurzer Anruf in der Schule, und die Sprechstunde ist dann für Sie reserviert. 

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, zur Sprechstunde zu kommen, dann können Sie mit der Lehrperson einen persönlichen Termin ausmachen (Kontaktaufnahme mit der Lehrperson). 

Sollten Sie einen Termin mit der Direktion benötigen, dann können Sie diesen entweder telefonisch (03457-2275) oder per Mail ausmachen.

Für ein qualitativ hochwertiges Gespräch bitten wir Sie, das Thema des Gesprächs vorab bekannt zu geben.


 
 
 
 
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